Vergabekriterien

Bereiche

Die Dienstabteilung Kultur vergibt Ateliers und Produktionsräume an professionelle Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst (inklusive  Fotografie), Film, Jazz / Rock / Pop, Klassische/Neue Musik, Literatur und Tanz & Theater.

Viele Räume werden auch bereichsübergreifend ausgeschrieben. 

Formale Kriterien

Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden

Die Bewerbenden müssen die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

  • Hauptberufliche Tätigkeit als Kulturschaffende
  • Wohn- und Steuersitz in der Stadt Zürich seit mindestens zwei Jahren vor Mietbeginn sowie während der Mietdauer
  • Kein Zweitatelier in der Stadt Zürich während der Mietdauer
  • Gesuche werden von der Dienstabteilung Kultur nur in elektronischer Form entgegengenommen
  • Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren der Dienstabteilung Kultur erfolgt auf Deutsch.

Erläuterungen von Begriffen

Bei personenbezogenen Beiträgen  gelten als professionelle Kulturschaffende Einzelpersonen, die – hauptsächlich als Kulturschaffende tätig sind, d.h. mit ihrer künstlerischen Tätigkeit mindestens die Hälfte ihres Lebensunterhalts finanzieren oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für künstlerische Tätigkeit einsetzen, oder – vom Umfeld (z.B. Veranstaltende, professionelle Kulturschaffende eines Bereichs, Kritiken/Zeitschriften, Jurys, Ausbildungsstätte) als professionell anerkannt werden. Ausserdem gelten als professionelle Kulturschaffende Gruppen, die – sich mehrheitlich aus professionellen Kulturschaffenden zusammensetzen und – im kulturellen Bereich tätig sind. Personen, die für eine Erstausbildung an einer Kunsthochschule eingeschrieben sind, gelten nicht als professionelle Kulturschaffende

Ausschlusskriterien

Die Räume können nicht für einmalige Anlässe (wie z.B. Ausstellungen) gemietet werden, sondern werden ausschliesslich als Arbeitsort für Kulturschaffende für eine befristete Dauer vermietet. Zudem werden die Produktionsräume nicht zur reinen Büronutzung vermietet. 

Inhaltliche Kriterien

  • Qualität: Ästhetische Qualität, inhaltliche Relevanz und Nachvollziehbarkeit/ Stimmigkeit des Projekts/künstlerischen Vorhabens
  • Originalität: Eigenständigkeit, Innovation und Konsequenz in den künstlerischen Ansätzen
  • Entwicklungspotenzial der beteiligten Kulturschaffenden und/oder Kulturinstitutionen
  • Ausstrahlung: Öffentlichkeitsrelevanz und Wirkungspotenzial der beteiligten Kulturschaffenden und/oder Kulturinstitutionen
  • Realisierbarkeit: Umsetzbarkeit in organisatorischer, projektspezifischer und finanzieller Hinsicht
  • Vernetzung: Austausch und Zusammenarbeit, insbesondere mit anderen Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen
  • Vielfalt: Diversität im Hinblick auf Beteiligte, Projekt/künstlerisches Vorhaben, Kommunikation und Publikum sowie Ermöglichung von Zugänglichkeit und kultureller Teilhabe