Vergabekriterien

Sparten

Neben Kunstschaffenden aus der Bildenden Kunst sollen vermehrt auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Sparten die Möglichkeit erhalten, sich für einen städtischen Produktionsraum zu bewerben. Die Abteilung Kultur vergibt Produktionsräume an professionelle Kunstschaffende aus den Sparten Theater und Tanz, Musik (E-Musik, Jazz/Rock/Pop), Bildende Kunst (inklusive Fotografie), Literatur und Film. Die meisten Produktionsräume stehen weiterhin dem Bereich der Bildenden Kunst zur Verfügung.

Formale Kriterien

Die Bewerbenden müssen die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

  • Hauptberufliche Tätigkeit als Kulturschaffende
    (Keine Altersbeschränkung sowie keine Einkommens- oder Vermögensobergrenze,
    keine Vergabe an Kunstschaffende, die an einer Kunsthochschule eingeschrieben sind)
  • Wohn- und Steuersitz in der Stadt Zürich seit mindestens zwei Jahren vor Mietbeginn sowie während der Mietdauer
  • Kein Zweitatelier in der Stadt Zürich während der Mietdauer
  • Die Gesuche sind in deutscher Sprache abzufassen.
  • Dauer: max. 5 Jahre für ein subventioniertes Atelier, max. 10 Jahre für ein Ateliers mit kostendeckender Miete.

Es sind auch Gruppenbewerbungen möglich –  insbesondere bei den Sparten Musik, Theater und Tanz. Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens die Hälfte der Personen die formalen Kriterien erfüllen.

Künstlerische Beurteilungskriterien

Die Vergabegremien prüfen insbesondere die folgenden künstlerischen Kriterien anhand der zugestellten Bewerbungsunterlagen. Dabei orientieren sie sich bei der Auswahl der Bewerbungen an den allgemeinen Kriterien der Kulturförderung, wie sie im Kulturleitbild formuliert sind. Die Kriterien der Kulturförderung finden sich im Kulturleitbild 2020 – 2023 im Teil II, S.9 (https://www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/kultur_stadt_zuerich/leitbild-publikationen/kulturleitbild-2020-2023.html)

  • Künstlerische Professionalität
    (Abschluss einer Kunstschule oder mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit als Kulturschaffende)
  • Resonanz und Produktivität
    (Ausstellungen, Preise und Auszeichnungen, Ankäufe, Rezensionen, etc.)
  • Potenzial
    (Innovative Kraft, Eigenständigkeit des Werkes)

Weitere Bestimmungen

Die Abteilung Kultur ist berechtigt, von den Nutzerinnen und Nutzern während der Mietdauer von Zeit zu Zeit einen Nachweis über die künstlerische Tätigkeit und deren Entwicklung zu verlangen.

Ausschlusskriterien

Es werden keine Produktionsräume an Personen vermietet, welche Kunst als reine Nebenbeschäftigung betreiben. Die Räume können nicht für einmalige Anlässe (wie bspw. Ausstellungen) gemietet werden, sondern werden ausschliesslich als Arbeitsort für Kulturschaffende für eine befristete Dauer vermietet. Zudem werden die Produktionsräume nicht als Büros für Start-up-Unternehmen vermietet, auch wenn diese aus einem Berufsfeld der Kreativwirtschaft stammen (wie bspw. Architektur, Grafik, Design, Software-Entwicklung, Werbung).