Mietbedingungen

Neu werden nur noch befristete Mietverträge ausgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere die subventionierten Räume von möglichst vielen Kulturschaffenden genutzt werden können. Es steht allen Kunstschaffenden, die die formalen Kriterien erfüllen jederzeit frei, sich auf die ausgeschriebenen Räume zu bewerben.

Subventionierte Räume

Etwa 90 Produktionsräume werden zu sehr günstigen Konditionen vermietet und die Abteilung Kultur bezahlt die Differenz zur kostendeckenden Miete. Für diese subventionierten Räume werden nur noch befristete Mietverträge mit einer Laufdauer von fünf Jahren ausgestellt. Danach müssen die Ateliers zwingend neu ausgeschrieben werden und die Kommission der entsprechenden Sparte entscheidet über die Neuvergabe.

Nicht-subventionierte Räume (kostendeckende Miete)

Rund 110 Produktionsräume werden kostendeckend vermietet, d.h. die Kosten sind zwar gedeckt, aber auf dem Markt würden in der Regel höhere Mieten erzielt. Diese Räume gelten als nicht subventioniert.

Für nicht-subventionierte Räume werden ebenfalls befristete Mietverträge auf fünf Jahre ausgestellt – jedoch mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre (d.h. maximal zehn Jahre).

Zwischennutzungen

Im Falle von Zwischennutzungsprojekten richtet sich die Befristung nach der Dauer der Zwischennutzung.

Auslandateliers

Das Portfolio der Kulturabteilung umfasst zudem Ateliers in Berlin, Genua, New York und Paris. In Kooperation mit der Städtekonferenz Kultur können zudem Ateliers in Buenos Aires und Kairo vergeben werden. Die Räume werden Kulturschaffenden im Rahmen eines Atelierstipendiums zu Verfügung gestellt. Die Atelierstipendien in den verschiedenen Sparten werden von den zuständigen Ressorts vergeben.