Mietbedingungen

Es werden nur befristete Mietverträge ausgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere die subventionierten Räume von möglichst vielen Kulturschaffenden genutzt werden können. Es steht allen Kunstschaffenden, die die formalen Kriterien erfüllen jederzeit frei, sich auf die ausgeschriebenen Räume zu bewerben.

Subventionierte Räume

Etwa 90 Produktionsräume werden zu sehr günstigen Konditionen vermietet und die Abteilung Kultur bezahlt die Differenz zur effektiven Miete. Für diese subventionierten Räume werden nur  befristete Mietverträge mit einer Laufdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt. Danach müssen die Mietobjekte zwingend neu ausgeschrieben werden.

Nicht-subventionierte Räume (kostendeckende Miete)

Rund 110 Produktionsräume werden kostendeckend vermietet, d.h. die Kosten sind zwar gedeckt, aber auf dem Markt würden in der Regel höhere Mieten erzielt. Diese Räume gelten als nicht subventioniert.

Für nicht-subventionierte Räume werden ebenfalls befristete Mietverträge auf maximal fünf Jahre ausgestellt – jedoch mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre (d.h. maximal zehn Jahre).

Zwischennutzungen

Im Falle von Zwischennutzungsprojekten richtet sich die Befristung in der Regel nach der Dauer der Zwischennutzung.