Vergabekriterien

Sparten

Neben Kunstschaffenden aus der Bildenden Kunst sollen vermehrt auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Sparten die Möglichkeit erhalten, sich für einen städtischen Produktionsraum zu bewerben. Die Abteilung Kultur vergibt Ateliers und Produktionsräume an professionelle Kunstschaffende aus den Sparten Tanz & Theater, Musik (Klassische / Neue Musik, Jazz/Rock/Pop), Bildende Kunst (inklusive Fotografie), Literatur und Film. Die meisten Produktionsräume stehen weiterhin dem Bereich der Bildenden Kunst zur Verfügung.

Formale Kriterien

Die Bewerbenden müssen die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

  • Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden
  • Hauptberufliche Tätigkeit als Kulturschaffende
    (Keine Altersbeschränkung sowie keine Einkommens- oder Vermögensobergrenze, keine Vergabe an Kunstschaffende, die an einer Kunsthochschule eingeschrieben sind)
  • Wohn- und Steuersitz in der Stadt Zürich seit mindestens zwei Jahren vor Mietbeginn sowie während der Mietdauer
  • Kein Zweitatelier in der Stadt Zürich während der Mietdauer
  • Gesuche werden von der Dienstabteilung Kultur nur in elektronischer Form entgegengenommen
  • Dauer: max. 5 Jahre für ein subventioniertes Atelier, max. 10 Jahre für ein Atelier mit kostendeckender Miete
  • Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren der Dienstabteilung Kultur erfolgt auf Deutsch

Es sind auch Gruppenbewerbungen möglich.  Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens die Hälfte der Personen die formalen Kriterien erfüllen.

Inhaltliche Kriterien

  • Qualität: Ästhetische Qualität, inhaltliche Relevanz und Nachvollziehbarkeit/ Stimmigkeit des Projekts/künstlerischen Vorhabens
  • Originalität: Eigenständigkeit, Innovation und Konsequenz in den künstlerischen Ansätzen
  • Entwicklungspotenzial der beteiligten Kulturschaffenden und/oder Kulturinstitutionen
  • Ausstrahlung: Öffentlichkeitsrelevanz und Wirkungspotenzial der beteiligten Kulturschaffenden und/oder Kulturinstitutionen
  • Realisierbarkeit: Umsetzbarkeit in organisatorischer, projektspezifischer und finanzieller Hinsicht
  • Vernetzung: Austausch und Zusammenarbeit, insbesondere mit anderen Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen
  • Vielfalt: Diversität im Hinblick auf Beteiligte, Projekt/künstlerisches Vorhaben, Kommunikation und Publikum sowie Ermöglichung von Zugänglichkeit und kultureller Teilhabe

 

Ausschlusskriterien

Es werden keine Produktionsräume an Personen vermietet, welche Kunst als reine Nebenbeschäftigung betreiben. Die Räume können nicht für einmalige Anlässe (wie bspw. Ausstellungen) gemietet werden, sondern werden ausschliesslich als Arbeitsort für Kulturschaffende für eine befristete Dauer vermietet. Zudem werden die Produktionsräume nicht als Büros für Start-up-Unternehmen vermietet, auch wenn diese aus einem Berufsfeld der Kreativwirtschaft stammen (wie bspw. Architektur, Grafik, Design, Software-Entwicklung, Werbung).